Abriebgruppen

Die Abriebgruppe steht bei den jeweiligen Mosaik Produkten immer in der Beschreibung

Abrieb = Oberflächenverschleiß tritt bei Bodenbelägen infolge schleifender, reibender Beanspruchungen auf und kann bei glasierten Fliesen durch Glanzveränderung der Oberfläche sichtbar werden. Glasierte Steinzeugfliesen (DIN EN 176) werden hinsichtlich ihrer Beständigkeit gegen Abrieb in Gruppen unterteilt und können damit Anwendungsbereichen zugeordnet werden.

Die Abriebbeständigkeit (Verschleißgruppe) von glasierten Steinzeugfliesen Keramik oder Glas sowie weitere Materialen wird vom Hersteller angegeben oder steht in der Produktbeschreibung.

Abriebgruppe I:

(Sehr leichte Beanspruchung)
Bodenbeläge in Räumen, die bei sehr niedriger Begehungsfrequenz ohne kratzende Verschmutzung mit weich besohltem Schuhwerk wie Hausschuhe oder Barfuss begangen werden z.B. Schlaf- und Sanitärräume im privaten Wohnungsbau.

Abriebgruppe II:

(Leichte Beanspruchung)
Bodenbeläge in Räumen, die bei niedriger Begehungsfrequenz ohne kratzende Verschmutzung mit normalem aber sauberen Schuhwerk belastet werden z.B. privater Wohnungsbau ohne direkten Zugang zum Aussenbereich und nicht in Küchen, Eingangsbereichen, bei Außenbelägen und oder Treppen.

Abriebgruppe III:

(Mittlere Beanspruchung)
Bodenbeläge in Räumen, die bei mittlerer Begehungsfrequenz unter leicht kratzender Verschmutzung mit normalem Schuhwerk belastet werden z.B. privater Wohnungsbau, jedoch nicht in Küchen, sowie Beläge des Nichtwohnungsbaus mit vergleichbarer Beanspruchung wie beispielsweise Hotelzimmer und Bäder.

Abriebgruppe IV:

(Stärkere Beanspruchung)
Bodenbeläge in Räumen, die bei stärkerer Begehungsfrequenz mit normalem Schuhwerk in Bezug auf Verschmutzungs- und Belastungsfähigkeit intensiv beansprucht werden z.B. Eingangsbereiche, Terrassen, Küchen, Verkaufs- und Wirtschaftsräume, Büros, Krankenhäuser, Hotels, Schulen und Verwaltungsgebäude.

Abriebgruppe VI:

(Starke Beanspruchung.)
Neu entwickelte Glasuren ermöglichen die Herstellung von glasierten Steinzeugfliesen, deren Oberflächenverschleißwiderstand weit über den Anforderungen der Abriebgruppe IV liegt und daher von DIN EN 154 nicht mehr erfasst wird. Es ist daher die internationale Norm ISO 10545 T.7 in Vorbereitung, von der die Definition einer Abriebgruppe V erwartet wird. Für Anwendungsbereiche mit sehr starkem Publikumsverkehr stehen Fliesen der Abriebgruppe V zur Verfügung, die einen sehr hohen Verschleißwiderstand aufweisen z.B. Friseurläden, Bäckereien, Imbissbuden, Eingangshallen für Hotels, Banken und Restaurants.