Hinweise zu Materialeigenschaften, Fertigungstoleranzen und Verarbeitung von Mosaiken
1. Allgemeiner Hinweis zur Natur des Produktes
Mosaik ist ein handwerklich gefertigtes und teilweise natürliches Produkt. Eine absolute Gleichmäßigkeit in Farbe, Form, Oberfläche und Struktur ist technisch und ästhetisch weder möglich noch gewollt. Jeder Mosaikstein ist ein Unikat. Leichte Abweichungen sind daher Merkmale der Authentizität und des Herstellungsprozesses und stellen keinen Mangel dar.
Die Herstellung erfolgt chargenweise. Dadurch kann es zu produktionstechnischen Unterschieden zwischen einzelnen Lieferungen kommen. Materialeigenschaften, Brennvorgänge und Rohstoffe können geringfügige Unterschiede in Farbe, Oberfläche und Struktur verursachen.
2. Chargenabhängigkeit und Nachbestellungen
Da Mosaike chargenweise gefertigt werden, kann bei Nachbestellungen nicht garantiert werden, dass Tonalität, Farbverlauf, Oberflächenstruktur, Netzträger oder Steingröße exakt der Erstlieferung entsprechen.
Wichtiger Hinweis
Wir empfehlen daher, bereits bei der Erstbestellung eine ausreichende Mehrmenge einschließlich Verschnitt und Ersatzmaterial zu bestellen. Nur so können spätere Farb- oder Chargenabweichungen bei Nachbestellungen vermieden werden.
3. Farbigkeit, Glanz und Reflexionen
Die Farbe der Mosaiksteine ist niemals vollständig gleichmäßig oder homogen. Farbverläufe entstehen durch Material, Rohstoffe, Brennvorgänge und Lichtverhältnisse.
Besonderheiten bei Glasmosaik
- Glasmosaik kann je nach Charge einen grünlichen, lilafarbenen oder andersfarbigen Schimmer aufweisen.
- Dies ist kein Mangel, sondern eine charakteristische Eigenschaft des Materials.
- Unterschiede hängen unter anderem vom Lichteinfall, Betrachtungswinkel, Untergrund sowie der Art der Verklebung ab.
- Auch Unterschiede im Glanzgrad oder leichte metallische Effekte sind materialbedingt.
Diese Eigenschaften stellen keinen Reklamationsgrund dar.
4. Produktionsbedingte Abweichungen und Toleranzen
Je nach Material, Format und Verarbeitung sind folgende Toleranzen technisch bedingt:
- Maßabweichungen bei Mosaikmatten (z. B. 300 × 300 mm ± bis zu etwa 3 %),
- geringfügige Unterschiede der Steingröße,
- Unterschiede der Materialstärke,
- leicht unterschiedliche Fugenbreiten,
- unterschiedliche Oberflächenstrukturen,
- Farbunterschiede innerhalb einer Matte oder zwischen verschiedenen Matten.
Diese Eigenschaften entsprechen dem Stand der Technik sowie dem Charakter des Produkts und stellen keinen Mangel dar.
Viele unserer Mosaike werden gemäß den Anforderungen der DIN EN 14411 gefertigt. Die visuelle Qualitätskontrolle erfolgt nach der Prüfnorm EN ISO 10545-2.
Bei der Produktion sind Maß- und Oberflächenabweichungen technisch unvermeidbar. Nach den geltenden Prüfnormen müssen mindestens 95 % der Fläche pro Quadratmeter fehlerfrei sein. Das bedeutet, dass bis zu 5 % der Fläche geringfügige optische Merkmale wie kleine Abplatzungen oder Unregelmäßigkeiten aufweisen dürfen.
Diese werden üblicherweise während der Verlegung vom Fachpersonal ausgetauscht oder sind nach dem Verfugen nicht mehr sichtbar.
Die Beurteilung erfolgt unter einer Beleuchtungsstärke von 300 Lux, aus einem Betrachtungsabstand von einem Meter und bei einem Betrachtungswinkel von 90°.
5. Unregelmäßigkeiten, Riefen, Kantenbruch und einzelne beschädigte Steine
Kleine Absplitterungen an Ecken und Kanten (sogenannter Kantenbruch), feine Riefen auf der Oberfläche sowie geringfügige Unregelmäßigkeiten in Form, Größe und Fläche der einzelnen Mosaiksteine gehören zu den natürlichen Eigenschaften des Produkts und stellen keinen Mangel dar.
Es kann vorkommen, dass:
- einzelne Steine abgefallen sind,
- einzelne Steine komplett fehlen,
- einzelne Steine falsch eingesetzt wurden,
- einzelne Steine Kratzer, Abplatzungen oder kleinere Beschädigungen aufweisen.
Je nach Format des Mosaiksteins befinden sich auf einer Fläche von einem Quadratmeter zwischen etwa 100 und 1000 einzelne Mosaiksteine.
Es ist technisch und wirtschaftlich praktisch unmöglich, jeden einzelnen Stein fehlerfrei anzuliefern.
Es ist selten, dass Mosaiklieferungen zu 100 % fehlerfrei ankommen. Vielmehr ist es eher die Ausnahme, dass überhaupt keine kleineren Fehler vorhanden sind.
Bei den Tausenden von Mosaiksteinen, die täglich produziert, verpackt und versendet werden, ist eine Einzelkontrolle jedes Steins wirtschaftlich und technisch nicht möglich. Aus diesem Grund werden die Kartons nicht geöffnet, um jeden einzelnen Stein auf kleinere optische Fehler zu überprüfen.
Selbst bei größter Sorgfalt während Herstellung, Verpackung und Versand kann es vorkommen, dass einzelne Steine beschädigt werden.
Kleinere Fehler gehören zu den materialtypischen Eigenschaften des Produkts und können im Rahmen der üblichen Verlegearbeiten korrigiert werden.
Aus diesem Grund werden diese Eigenschaften ausdrücklich in den Produktinformationen beschrieben und gehören zu den üblichen Produkteigenschaften.
6. Branchenübliche Toleranzen und Qualitätsstandards
Es entspricht dem üblichen Branchenstandard, dass pro Matte beziehungsweise Quadratmeter etwa 1 bis 5 % Bruch, Kratzer, kleine Abplatzungen oder sonstige beschädigte Steine auftreten können.
Diese Eigenschaften stellen keinen Sachmangel dar und können grundsätzlich nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.
Selbst nach der Verlegung und Verfugung kann es aufgrund materialtypischer Spannungen vorkommen, dass einzelne Steine reißen oder dass während der Verarbeitung ein beschädigter Stein übersehen wurde.
Dies stellt keinen versteckten Mangel dar, sondern ist eine natürliche Eigenschaft von Mosaiken und bei der Verarbeitung zu berücksichtigen.
Viele unserer Mosaike werden gemäß den Anforderungen der DIN EN 14411 gefertigt.
Die visuelle Qualitätskontrolle erfolgt nach der Prüfnorm EN ISO 10545-2.
Bei der Produktion sind Maß- und Oberflächenabweichungen möglich.
Im Bereich der Oberflächenqualität müssen mindestens 95 % der Fläche pro Quadratmeter fehlerfrei sein.
Dies bedeutet, dass bis zu 5 % der Fläche geringfügige optische Merkmale wie kleine Abplatzungen, Kantenbruch oder Unregelmäßigkeiten aufweisen dürfen.
Diese werden üblicherweise während der Verlegung vom Fachpersonal ausgetauscht oder sind nach dem Verfugen nicht mehr sichtbar.
Die Beurteilung erfolgt unter einer Lichtstärke von 300 Lux aus einem Betrachtungsabstand von einem Meter bei einem Betrachtungswinkel von 90°.
7. Prüfungspflicht und Verarbeitung
Vor dem Verlegen muss jede einzelne Mosaikmatte sorgfältig geprüft werden.
Hierbei sind sowohl Vorder- als auch Rückseite auf folgende Punkte zu kontrollieren:
- defekte Steine,
- unschöne Steine,
- fehlende Steine,
- falsch eingesetzte Steine,
- Fremdkörper,
- Beschädigungen,
- Farbabweichungen,
- Oberflächenfehler.
Beschädigte oder optisch störende Steine sind von der Matte zu entfernen.
Die Matte wird anschließend verlegt.
Die freien Stellen werden durch passende Ersatzsteine aus dem Verschnitt oder vorhandenem Ersatzmaterial ergänzt.
Ein Trockenlayout vor der endgültigen Verlegung wird ausdrücklich empfohlen.
Dabei sollten insbesondere geprüft werden:
- Farbverlauf,
- Musterbild,
- Fugenbild,
- Größenunterschiede,
- Chargenunterschiede,
- optische Gesamtwirkung.
Erkennbare Abweichungen sind vor der Verarbeitung zu beurteilen.
Mosaike und Fliesen mit sichtbaren optischen Mängeln, die über die zulässigen Fertigungstoleranzen hinausgehen, nach dem Verfugen störend wirken oder nach Einschätzung des Kunden oder Fachunternehmens optisch beeinträchtigend sein könnten, sind vor der Verlegung durch Sichtprüfung auszusortieren und nicht einzubauen.
Die Entscheidung hierüber ist vor Beginn der Verlegearbeiten gemeinsam mit dem Fachpersonal zu treffen.
Eine Verlegung trotz erkennbarer Mängel schließt Gewährleistungsansprüche hinsichtlich dieser sichtbaren Eigenschaften grundsätzlich aus.
Reklamationen über bereits verlegte Fliesen oder Mosaike mit vorher sichtbaren Mängeln können daher nicht anerkannt werden.
Auch nach der Verlegung und Verfugung können aufgrund materialtypischer Spannungen einzelne Steine reißen oder zuvor unbemerkte Beschädigungen sichtbar werden.
Dies stellt keinen versteckten Mangel dar, sondern gehört zu den natürlichen Eigenschaften des Produkts.
8. Austausch defekter Steine vor und während des Verlegevorgangs
Der Austausch einzelner beschädigter oder fehlender Mosaiksteine gehört zu den üblichen Verarbeitungsmaßnahmen bei Mosaiken und stellt einen normalen Bestandteil der fachgerechten Verlegung dar.
Beim Verlegen von Mosaiken wird grundsätzlich wie folgt vorgegangen:
A) Kontrolle der Mosaikmatten
Vor der Verarbeitung ist jede Matte sowohl von der Vorder- als auch von der Rückseite sorgfältig zu überprüfen.
Dabei sind insbesondere zu kontrollieren:
- beschädigte Steine,
- fehlende Steine,
- abgefallene Steine,
- falsch eingesetzte Steine,
- optisch störende Steine,
- Fremdkörper,
- Transportbeschädigungen.
B) Entfernen beschädigter Steine
Beschädigte, fehlende oder optisch störende Steine werden vor der Verlegung von der Matte entfernt.
Hierbei handelt es sich um eine übliche handwerkliche Tätigkeit bei der Verarbeitung von Mosaiken.
C) Verlegung der Matte
Nach Entfernung der betroffenen Steine wird die Matte entsprechend den geltenden Verlegerichtlinien eingebaut.
Die fehlenden Stellen bleiben zunächst frei.
D) Austausch einzelner Steine
Die freien Stellen werden anschließend mit passenden Steinen aus dem Verschnitt oder vorhandenem Ersatzmaterial ergänzt.
Sollte kein passender Ersatzstein vorhanden sein oder der Schaden größer sein als im üblichen Rahmen, kann der Kunde entsprechende Fotos als Nachweis übersenden.
In diesen Fällen prüfen wir eine kostenfreie Ersatzlieferung im Rahmen unserer Kulanzregelungen.
Alternativ kann ein passender Stein aus dem Verschnitt verwendet und mittels eines geeigneten Klebepunktes an der freien Stelle befestigt werden.
E) Abschlusskontrolle
Nach der Verlegung und Verfugung sollte die Fläche nochmals überprüft werden.
Sollten weitere beschädigte Steine festgestellt werden, können diese ebenfalls ausgetauscht werden.
Der Austausch einzelner Steine gehört zu den üblichen Verarbeitungsmaßnahmen und stellt keinen außergewöhnlichen Arbeitsaufwand dar.
9. Verschnitt, Ersatzmaterial und branchenübliche Toleranzen
Es ist allgemein üblich und wird von Fachbetrieben empfohlen, bei Mosaiken, Fliesen, Bordüren und ähnlichen Produkten einen ausreichenden Verschnitt einzuplanen.
Hierzu gehören unter anderem:
- Zuschnitte,
- Eckbereiche,
- Randbereiche,
- Aussparungen,
- spätere Reparaturen,
- Austausch einzelner beschädigter Steine.
Ein Anteil von etwa 5 % Verschnitt beziehungsweise Ersatzmaterial gilt als üblicher Branchenstandard.
Ebenso wird ein Anteil von etwa 1 bis 5 % beschädigter Steine, Fliesen, Bordüren oder Paneele als normal angesehen und stellt grundsätzlich keinen Sachmangel dar.
Als Unternehmen bemühen wir uns dennoch um eine kundenfreundliche und kulante Lösung.
Im Einzelfall prüfen wir beschädigte Lieferungen und stellen bei berechtigten Beanstandungen nach Möglichkeit kostenfreien Ersatz zur Verfügung.
Wir empfehlen grundsätzlich, etwa 5 % zusätzliche Menge als Reserve- und Ersatzmaterial zu bestellen.
Hierdurch können kleinere Beschädigungen oder notwendige Zuschnitte ohne Verzögerung ausgeglichen werden.
Verschnittmaterial und einzelne beschädigte Steine müssen in vielen Fällen nicht entsorgt werden.
Sie eignen sich häufig für:
- Randbereiche,
- Ecken,
- Aussparungen,
- Reparaturarbeiten,
- spätere Austauscharbeiten.
10. Fugenbild und optische Erscheinung
Jeder Mosaikstein ist ein Unikat.
Leichte Unterschiede bei:
- Steinformat,
- Fugenbreite,
- Steinabständen,
- Oberflächenstruktur,
- Materialstärke,
- Farbintensität,
gehören zum natürlichen Erscheinungsbild des Produktes.
Unregelmäßigkeiten im Fugenbild stellen keinen Verlegefehler dar, sondern sind ein bewusstes Gestaltungselement von Mosaiken.
Insbesondere bei transparenten Mosaiken kann das Netz oder die Verklebung durchscheinen.
Dies ist materialbedingt und technisch nicht vollständig vermeidbar.
Bei weißen oder hellen Mosaiken kann es in Verbindung mit weißem Kleber oder weißem Fugenmaterial zu optischen Effekten kommen.
Hierzu zählen beispielsweise:
- fleckige Erscheinungen,
- Schattenbildungen,
- unterschiedliche Helligkeitswirkungen.
Diese Effekte hängen insbesondere ab von:
- Lichtquelle,
- Betrachtungswinkel,
- Untergrundfarbe,
- Kleberfarbe,
- Fugenfarbe,
- Tageslicht und künstlicher Beleuchtung.
Sie stellen keinen Produktmangel dar.
11. Verarbeitung und Gewährleistung
Die Verarbeitung der Mosaike hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
Es dürfen ausschließlich geeignete Untergründe, Kleber, Fugenmaterialien und Verarbeitungsverfahren verwendet werden.
Mit Beginn der Verarbeitung bestätigt der Verarbeiter, dass das Material hinsichtlich
- Farbe,
- Format,
- Oberfläche,
- Struktur,
- Chargengleichheit,
- sichtbarer Beschädigungen,
- offensichtlicher Materialfehler
überprüft wurde und für die Verarbeitung geeignet ist.
Material, das trotz erkennbarer Mängel verarbeitet wird, gilt hinsichtlich dieser Eigenschaften als akzeptiert.
Gewährleistungsansprüche wegen vor der Verarbeitung sichtbarer Eigenschaften oder Abweichungen können nach erfolgter Verlegung grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden.
Dies entspricht den anerkannten Regeln des Fliesen- und Mosaikhandwerks.
12. Verklebung – Netz-, Folien- und Spezialverklebungen
Für Mosaike mit rückseitiger Netz-, Folien- oder Spezialverklebung (z. B. PU-Folie, PET-Folie oder vergleichbare Trägermaterialien) sind ausschließlich geeignete Klebe- und Fugenmaterialien entsprechend den Herstellerangaben zu verwenden.
Insbesondere bei transparenten Glasmosaiken oder Spezialmosaiken können ungeeignete Klebstoffe dauerhafte optische Veränderungen verursachen.
Für bestimmte Produkte kann die Verwendung eines Reaktionsharzklebers auf Epoxidharzbasis erforderlich sein.
Beispielsweise:
- Mapei Kerapoxy,
- vergleichbare Reaktionsharzsysteme anderer Hersteller.
Zementhaltige Kleber oder ungeeignete Untergründe können chemische Reaktionen hervorrufen.
Hierdurch können unter anderem entstehen:
- Trübungen,
- Verfärbungen,
- sogenannte Milchigkeit,
- dauerhafte optische Veränderungen.
Schäden, die durch ungeeignete Materialien oder eine nicht fachgerechte Verarbeitung entstehen, stellen keinen Gewährleistungsfall dar.
Es sind grundsätzlich die Herstellerangaben der verwendeten Bauchemie sowie die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.
13. Besondere Hinweise für Schwimmbad- und Poolmosaik
Für Schwimmbäder, Wellnessanlagen, Wasserbecken und sonstige dauerhafte Unterwasserbereiche dürfen ausschließlich hierfür geeignete Materialien verwendet werden.
Bei Glasmosaiken wird grundsätzlich papierverklebtes Material empfohlen.
Papierverklebtes Mosaik bietet gegenüber rückseitig verklebtem Netzmosaik wesentliche Vorteile.
Insbesondere:
- bessere Haftung,
- vollflächige Verklebung,
- geringeres Risiko von Hohlräumen,
- geringeres Risiko von Undichtigkeiten,
- bessere optische Ergebnisse.
Rückseitige Netzverklebungen können die Haftung reduzieren und je nach Aufbau zu Hohlräumen führen.
Bei transparentem Material kann das Netz sichtbar werden.
Bei papierverklebten Mosaiken tritt dieser Effekt nicht auf.
Der Untergrund muss grundsätzlich:
- tragfähig,
- sauber,
- trocken,
- eben,
- glatt,
- möglichst weiß,
ausgeführt werden.
Nur so kann ein optisch gleichmäßiges Endergebnis erzielt werden.
Die Verarbeitung hat entsprechend den Herstellerangaben der verwendeten Kleber und Fugenmaterialien zu erfolgen.
14. Musterbestellungen
Mosaikmuster dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung hinsichtlich:
- Farbe,
- Material,
- Oberfläche,
- Struktur,
- Haptik.
Muster werden üblicherweise in kleinen Formaten geliefert.
Aufgrund der chargenweisen Fertigung kann nicht garantiert werden, dass eine spätere Lieferung exakt dem Muster entspricht.
Insbesondere können Unterschiede auftreten bei:
- Farbton,
- Schattierung,
- Glanzgrad,
- Steinformat,
- Oberflächenstruktur.
Dies stellt keinen Mangel dar.
Muster sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.
Wir empfehlen, Muster vor einer größeren Bestellung sorgfältig zu prüfen.
15. Zusammenfassung – Was stellt keinen Mangel dar?
Die nachfolgend aufgeführten Eigenschaften sind typische Material- und Produkteigenschaften und stellen keinen Sachmangel dar:
Material und Charge
- Farbunterschiede zwischen Chargen,
- unterschiedliche Tonalitäten,
- unterschiedliche Schattierungen,
- unterschiedliche Oberflächenstrukturen,
- unterschiedliche Glanzgrade.
Maße
- geringfügige Maßabweichungen,
- unterschiedliche Steinformate,
- unterschiedliche Materialstärken,
- unterschiedliche Fugenbreiten,
- Maßabweichungen der Matten.
Oberfläche
- Kantenbruch,
- kleine Abplatzungen,
- feine Oberflächenriefen,
- leichte Kratzer,
- kleine Oberflächenunregelmäßigkeiten,
- produktionsbedingte Formabweichungen.
Einzelne Steine
- abgefallene Steine,
- fehlende Steine,
- falsch eingesetzte Steine,
- einzelne beschädigte Steine,
- bis zu etwa 1 bis 5 % beschädigte oder auszutauschende Steine,
- kleinere Transportschäden einzelner Steine.
Optische Eigenschaften
- sichtbare Netzstrukturen bei transparentem Material,
- Glanzunterschiede,
- Farbschimmer,
- metallische Reflexionen,
- unterschiedliche Lichtwirkungen,
- optische Veränderungen durch Untergrund oder Fugenfarbe,
- Schattenbildungen,
- fleckige Erscheinungen bei bestimmten Lichtverhältnissen.
Verarbeitung
- Austausch einzelner Steine,
- Verwendung von Ersatzsteinen aus dem Verschnitt,
- Spannungsrisse einzelner Steine nach der Verlegung,
- geringfügige Beschädigungen, die im Rahmen der üblichen Verlegearbeiten behoben werden können.
16. Abschließende Hinweise
Mosaike sind hochwertige handwerkliche Produkte und unterscheiden sich in ihrer Verarbeitung grundlegend von großformatigen Fliesen.
Kleinere optische Unregelmäßigkeiten, einzelne beschädigte Steine sowie geringfügige Maß- und Farbabweichungen gehören zum charakteristischen Erscheinungsbild und sind technisch unvermeidbar.
Vor der Verarbeitung hat der Verarbeiter das Material vollständig auf offensichtliche Mängel, Beschädigungen und Abweichungen zu überprüfen.
Mit Beginn der Verarbeitung, insbesondere durch Zuschneiden, Verkleben oder Verfugen, gilt das Material hinsichtlich seiner sichtbaren Eigenschaften als geprüft und akzeptiert.
Offensichtliche Eigenschaften oder erkennbare Abweichungen, die vor der Verarbeitung feststellbar gewesen wären, können nach erfolgter Verlegung grundsätzlich nicht mehr reklamiert werden.
Die Verarbeitung hat entsprechend den anerkannten Regeln der Technik sowie den Herstellerangaben der verwendeten Baustoffe zu erfolgen.
Wir empfehlen grundsätzlich die Bestellung einer ausreichenden Mehrmenge für Verschnitt, Ersatzmaterial und eventuelle spätere Reparaturen.
Unser Ziel ist es, unseren Kunden hochwertige Produkte zu liefern. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die beschriebenen Eigenschaften typische Merkmale von Mosaiken darstellen und bei fachgerechter Verarbeitung keinen Einfluss auf die Gebrauchstauglichkeit oder die optische Gesamtwirkung der fertigen Fläche haben.
17. Rechtliche Hinweise, Gewährleistung und Verarbeitungsvorschriften
17.1 Prüfungspflicht des Käufers und Verarbeiters
Der Käufer sowie der ausführende Verarbeiter sind verpflichtet, das gelieferte Material vor Beginn der Verarbeitung sorgfältig zu prüfen.
Dies umfasst insbesondere die Kontrolle von:
- Menge,
- Farbe,
- Charge,
- Format,
- Oberfläche,
- Beschaffenheit,
- sichtbaren Beschädigungen,
- Transportschäden,
- offensichtlichen Materialfehlern.
Die Prüfung hat bei ausreichender Beleuchtung sowie vor dem Zuschneiden, Verkleben oder Verfugen zu erfolgen.
Festgestellte Beanstandungen sind vor Beginn der Verarbeitung mitzuteilen.
17.2 Verarbeitung gilt als Abnahme sichtbarer Eigenschaften
Mit Beginn der Verarbeitung, insbesondere durch
- Zuschneiden,
- Verkleben,
- Verfugen,
- Einbau,
- Bearbeitung,
gilt das Material hinsichtlich seiner sichtbaren Eigenschaften als geprüft und akzeptiert.
Hierzu gehören insbesondere:
- Farbe,
- Tonalität,
- Oberflächenstruktur,
- Glanzgrad,
- Steinformat,
- Fugenbild,
- Kantenbruch,
- Oberflächenmerkmale,
- sichtbare Beschädigungen,
- Chargenunterschiede,
- offensichtliche Materialeigenschaften.
Reklamationen über Eigenschaften, die vor der Verarbeitung erkennbar gewesen wären, können nach erfolgter Verarbeitung grundsätzlich nicht anerkannt werden.
17.3 Verarbeitung nach den anerkannten Regeln der Technik
Die Verarbeitung hat ausschließlich nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den jeweiligen Herstellerangaben der verwendeten Baustoffe zu erfolgen.
Hierzu gehören insbesondere:
- geeignete Untergrundvorbereitung,
- geeignete Kleber,
- geeignete Fugenmaterialien,
- Einhaltung der Verarbeitungszeiten,
- Einhaltung der Trocknungszeiten,
- fachgerechte Dehnungsfugen,
- geeignete Untergrundbeschaffenheit.
Für Schäden aufgrund einer nicht fachgerechten Verarbeitung übernehmen wir keine Haftung.
17.4 Naturprodukt und handwerkliches Erzeugnis
Viele unserer Produkte bestehen ganz oder teilweise aus natürlichen Rohstoffen oder werden in handwerklichen Fertigungsverfahren hergestellt.
Naturbedingte Unterschiede hinsichtlich:
- Farbe,
- Maserung,
- Struktur,
- Oberflächenbild,
- Einschlüssen,
- Schattierungen,
gehören zum typischen Erscheinungsbild des Materials.
Diese Eigenschaften stellen keinen Mangel dar.
17.5 Transportschäden einzelner Steine
Trotz sorgfältiger Verpackung kann es während des Transportes zu kleineren Beschädigungen einzelner Mosaiksteine kommen.
Da Mosaike aus einer Vielzahl einzelner Steine bestehen, lassen sich kleinere Transportschäden technisch nicht vollständig vermeiden.
Diese werden im Rahmen der üblichen Verlegearbeiten durch Austausch einzelner Steine behoben.
Dies stellt keinen Sachmangel dar.
Sollte der Schaden das übliche Maß überschreiten, bitten wir um eine zeitnahe Mitteilung unter Vorlage aussagekräftiger Fotos.
17.6 Kulanzregelung
Auch wenn viele der beschriebenen Eigenschaften technisch bedingt und branchenüblich sind, bemühen wir uns grundsätzlich um eine kundenfreundliche und faire Lösung.
Im Einzelfall prüfen wir Reklamationen individuell.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach Möglichkeit:
- Ersatzmaterial liefern,
- einzelne Steine ersetzen,
- eine angemessene Kulanzlösung anbieten.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Kulanzleistung besteht jedoch nicht.
17.7 Lagerung
Bis zur Verarbeitung sind die Materialien trocken, frostfrei und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt zu lagern.
Beschädigungen durch unsachgemäße Lagerung stellen keinen Gewährleistungsfall dar.
17.8 Nachbestellungen
Nachbestellungen können aufgrund unterschiedlicher Produktionschargen von früheren Lieferungen abweichen.
Dies betrifft insbesondere:
- Farbton,
- Struktur,
- Oberflächenbild,
- Steinformat,
- Materialstärke,
- Netzträger,
- Glanzgrad.
Wir empfehlen daher grundsätzlich die Bestellung einer ausreichenden Gesamtmenge einschließlich Reserve- und Reparaturmaterial.
17.9 Verwendung von Verschnitt
Verschnittmaterial sowie einzelne Austauschsteine sollten nach Möglichkeit aufbewahrt werden.
Diese eignen sich insbesondere für:
- spätere Reparaturen,
- Austausch einzelner Steine,
- Randbereiche,
- Ausschnitte,
- Anpassungsarbeiten.
17.10 Schlussbestimmungen
Die beschriebenen Eigenschaften entsprechen dem derzeitigen Stand der Technik sowie den branchenüblichen Verarbeitungsregeln für Mosaike und Fliesen.
Ziel dieser Hinweise ist es, eine fachgerechte Verarbeitung zu ermöglichen und typische Materialeigenschaften transparent darzustellen.
Die beschriebenen material- und produktionsbedingten Eigenschaften beeinträchtigen bei fachgerechter Verarbeitung weder die Gebrauchstauglichkeit noch die optische Gesamtwirkung der fertigen Fläche.
Wir empfehlen ausdrücklich:
- eine sorgfältige Prüfung vor der Verarbeitung,
- ein Trockenlayout,
- ausreichenden Verschnitt,
- die Verwendung geeigneter Klebe- und Fugenmaterialien,
- die Verarbeitung durch qualifiziertes Fachpersonal.
Durch die Beachtung dieser Hinweise lassen sich die meisten späteren Beanstandungen vermeiden und dauerhaft hochwertige Ergebnisse erzielen.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hinweise ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben unberührt, soweit nicht gesetzlich zulässige Einschränkungen oder Konkretisierungen der üblichen Material- und Produkteigenschaften beschrieben werden.
Diese Hinweise dienen der Beschreibung der üblichen Eigenschaften von Mosaiken, Fliesen und vergleichbaren Produkten sowie der Erläuterung der anerkannten Verarbeitungsregeln und stellen keine Einschränkung zwingender gesetzlicher Verbraucherrechte dar.
